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Gaststättenkonzession: Erlaubnis oder Anzeige je Bundesland

Gaststättenkonzession 2026: wo du eine Gaststättenerlaubnis brauchst, wo eine Anzeige reicht, welche Unterlagen, welcher Ablauf und was die Städte verlangen.

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Die Gaststättenkonzession – im Gesetz heißt sie Gaststättenerlaubnis – ist die Erlaubnis deines Betriebs, Alkohol zum Verzehr an Ort und Stelle auszuschenken. Wer nur Kaffee, Limo und Essen verkauft, braucht sie nach dem Bundesrecht gar nicht. Wer Bier, Wein oder Cocktails ausschenkt, braucht sie – in der klassischen Form nach Bundesrecht aber nur noch in sieben der sechzehn Bundesländer.

Denn seit der Föderalismusreform 2006 ist Gaststättenrecht Ländersache. Neun Länder haben ein eigenes Gaststättengesetz geschrieben, und acht davon haben die Erlaubnis für den Alkohol durch eine Anzeige ersetzt: Du meldest den Betrieb vorher an, die Behörde prüft dich, und du wartest nicht auf einen Bescheid. Zuletzt hat Baden-Württemberg am 1. Januar 2026 umgestellt – viele Ratgeber führen das Land noch als erlaubnispflichtig.

Diese Seite ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Platevio beantragt keine Erlaubnis, reicht keine Anzeige ein, prüft keine Unterlagen und bescheinigt nichts: Platevio ist ein Kassensystem. Verbindlich ist, was dein Ordnungsamt oder Gewerbeamt sagt – in manchen Ländern das Landratsamt. Viele Länder bieten das Verfahren auch über den Einheitlichen Ansprechpartner an. Stand aller Angaben: Oktober 2026.

Konzession, Erlaubnis, Anzeige: was du wirklich brauchst

Drei Wörter, die im Alltag durcheinandergehen:

  • Gaststättenerlaubnis ist der Rechtsbegriff aus § 2 des Gaststättengesetzes des Bundes (GastG): „Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis.“ Konzession und Schankerlaubnis sind die Alltagswörter dafür – gemeint ist dasselbe Papier.
  • Anzeige ist das Verfahren der Länder, die die Erlaubnis abgeschafft haben. Du zeigst den Betrieb einige Wochen vor dem Start an und legst Nachweise vor. Ist alles in Ordnung, darfst du öffnen; stimmt etwas nicht, kann die Behörde den Ausschank untersagen.
  • Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung brauchst du immer, mit oder ohne Alkohol. In mehreren Anzeige-Ländern ist die Gaststätten-Anzeige direkt Teil dieser Gewerbeanmeldung.

Wann du keine Gaststättenerlaubnis brauchst

Das Bundesrecht nimmt in § 2 Abs. 2 GastG vier Fälle aus. Keine Erlaubnis braucht, wer nur

  1. alkoholfreie Getränke ausschenkt,
  2. unentgeltliche Kostproben anbietet,
  3. zubereitete Speisen verkauft oder
  4. als Hotel oder Pension seinen Hausgästen Getränke und Speisen serviert.

Das Café ohne Alkohol, der Imbiss mit Cola und Ayran, die Eisdiele: In den Ländern mit Bundesrecht reicht die Gewerbeanmeldung. Sobald ein Bier auf die Karte kommt, gilt die Erlaubnispflicht. Eine Ausnahme ist Baden-Württemberg: Dort muss seit 2026 jedes Restaurant, Café und jede Kneipe angezeigt werden, auch ganz ohne Alkohol.

Die Erlaubnis gehört außerdem zur Person und zum Ort. Sie wird „für eine bestimmte Betriebsart und für bestimmte Räume“ erteilt (§ 3 GastG). Wer aus der Kneipe eine Bar mit DJ macht oder in größere Räume zieht, braucht eine neue.

Die 16 Bundesländer im Überblick

Grundlage sind die Landesgesetze selbst, die Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags (WD 5 – 082/24) und für Baden-Württemberg das Faktenblatt des Wirtschaftsministeriums.

BundeslandRechtsgrundlageAlkoholausschankFrist und Prüfung
Baden-WürttembergLGastG, seit 1.1.2026Anzeigemit der Gewerbeanmeldung, in der Regel 6 Wochen vor Start
BayernGastG (Bund) + BayGastVErlaubnisBescheid abwarten
BerlinGastG (Bund) + GastVErlaubnisBescheid abwarten
BrandenburgBbgGastG 2008Anzeigemind. 4 Wochen vorher; mit Alkohol Zuverlässigkeitsprüfung
BremenBremGastG 2009Erlaubnisgeprüft wird nur die Zuverlässigkeit
HamburgGastG (Bund) + GastVOErlaubnisBescheid abwarten
HessenHGastG 2012Anzeigemind. 6 Wochen vorher; mit Alkohol Zuverlässigkeitsprüfung
Mecklenburg-VorpommernGastG (Bund) + GastVOErlaubnisBescheid abwarten
NiedersachsenNGastG 2011Anzeigemind. 4 Wochen vorher; mit Alkohol Zuverlässigkeitsprüfung
Nordrhein-WestfalenGastG (Bund) + GastVErlaubnisBescheid abwarten
Rheinland-PfalzGastG (Bund) + GastVOErlaubnisBescheid abwarten
SaarlandSGastG 2011Anzeigemind. 4 Wochen vorher; mit Alkohol Zuverlässigkeitsprüfung
SachsenSächsGastG 2011Anzeigemind. 4 Wochen vorher; mit Alkohol Zuverlässigkeitsprüfung
Sachsen-AnhaltGastG LSA 2014Anzeige4 Wochen vorher
Schleswig-HolsteinGastG (Bund) + GastVOErlaubnisBescheid abwarten
ThüringenThürGastG 2008Anzeigemind. 4 Wochen vorher; Führungszeugnis und Registerauszug, außer bei nur alkoholfreien Getränken

Was die Tabelle in der Praxis bedeutet:

  • Erlaubnis-Länder (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein): Ohne Bescheid kein Alkohol. Die Stadt Köln schreibt in ihrem Merkblatt ausdrücklich, dass du bis zur Erteilung nicht starten darfst, und nennt Bußgelder bis 5.000 Euro.
  • Anzeige-Länder: Die Frist ist dein Puffer. In Hessen darfst du schon vor Ablauf der sechs Wochen öffnen, wenn die Prüfung positiv ausfällt. In Brandenburg kann die Behörde im begründeten Einzelfall auf die Frist verzichten. Fehlen Unterlagen, kann sie den Ausschank vorläufig untersagen.
  • Bestandsschutz in Baden-Württemberg: Wer am 1. Januar 2026 schon eine Gaststättenerlaubnis hatte, muss nichts nachholen.

Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Räume, Lage

Nach § 4 GastG prüft die Behörde vor allem drei Dinge. Die Anzeige-Länder prüfen im Kern nur das erste.

1. Deine Zuverlässigkeit. Die Erlaubnis wird versagt, wenn Tatsachen dafür sprechen, dass du „die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt“ – etwa bei Alkoholmissbrauch oder Verstößen gegen Jugendschutz und Lebensmittelrecht. Geprüft wird das über das Führungszeugnis (Belegart O, für Behörden) und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9). Viele Behörden wollen zusätzlich eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, einige auch Auszüge aus dem Schuldnerverzeichnis und vom Insolvenzgericht. Betreibst du eine GmbH, wird die Gesellschaft geprüft und jede Person, die sie vertritt.

2. Die Räume. Sie müssen nach Lage, Beschaffenheit, Ausstattung und Aufteilung für den Betrieb geeignet sein. In der Praxis heißt das: Die baurechtliche Nutzung muss eine Gaststätte erlauben. Köln verlangt die Baugenehmigung mit Schlussabnahme; München schickt dich bei Neubau oder Umbau zuerst zur Lokalbaukommission. Ein Laden, der bisher Einzelhandel war, braucht in aller Regel eine Nutzungsänderung – ein eigenes Verfahren, das vor der Konzession steht.

3. Lage und Nachbarschaft. Der Betrieb darf dem öffentlichen Interesse nicht widersprechen, vor allem keine schädlichen Umwelteinwirkungen verursachen. Gemeint ist meistens Lärm: Musik, Raucher vor der Tür, Außengastronomie spät am Abend. Hier kommen die Auflagen her, die später im Bescheid stehen.

In den sieben Ländern mit Bundesrecht und seit 2026 auch in Baden-Württemberg verlangt die Behörde außerdem den Nachweis einer lebensmittelrechtlichen Unterrichtung bei der IHK (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG) – ein Nachweis der Person, nicht des Betriebs, auf den diese Seite nicht weiter eingeht.

Unterlagen: die Checkliste

Die genaue Liste legt deine Behörde fest. Diese Unterlagen verlangen Hamburg, Berlin und Köln für die Erlaubnis; die Anzeige-Länder fordern eine kürzere Auswahl daraus.

Zur Person

  • Antragsformular (bzw. Gewerbeanmeldung mit Angabe der Betriebsart und des Alkoholausschanks)
  • Personalausweis oder Pass, bei auswärtigem Wohnsitz mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis für Behörden, Belegart O – nicht älter als drei Monate
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 – nicht älter als drei Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Wohnsitz-Finanzamt
  • je nach Stadt: Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Auskunft des Insolvenzgerichts
  • wo verlangt: der Nachweis aus dem letzten Absatz des Abschnitts „Voraussetzungen“
  • bei Nicht-EU-Staatsangehörigen: Aufenthaltstitel

Zum Betrieb

  • Miet- oder Pachtvertrag (Köln akzeptiert auch einen Vorvertrag) oder Eigentumsnachweis
  • Grundriss aller Betriebs- und Nebenräume, am besten im Maßstab 1:100
  • Lageplan (Köln: in zweifacher Ausfertigung)
  • Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung, in Köln mit Schlussabnahme

Bei einer Gesellschaft

  • Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Führungszeugnis und Registerauszug auch für alle vertretungsberechtigten Personen

Führungszeugnis und Gewerbezentralregister-Auskunft kosten je 13 Euro (JVKostG, Nr. 1130 und 1132). Beantragt werden sie bei der Meldebehörde oder online beim Bundesamt für Justiz. Gib als Verwendungszweck die Gaststättenerlaubnis an: Das Behördenführungszeugnis geht dann nicht an dich, sondern direkt an das Amt.

So beantragst du die Gaststättenerlaubnis: der Ablauf

  1. Räume prüfen, bevor du unterschreibst. Frag beim Bauamt nach, ob die Fläche als Gaststätte genehmigt ist. Ohne passende Nutzung gibt es keine Konzession, egal wie vollständig der Rest ist.
  2. Zuständige Stelle finden. Meist das Ordnungs- oder Gewerbeamt der Stadt, je nach Land und Ort auch das Landratsamt.
  3. Nachweise bestellen. Führungszeugnis und Registerauszug dürfen bei Abgabe nicht älter als drei Monate sein – bestelle sie also, wenn der Mietvertrag steht, nicht Monate vorher.
  4. Antrag oder Anzeige einreichen. In Berlin geht das online, in Hamburg mit PDF-Formular beim Fachamt, in Baden-Württemberg zusammen mit der Gewerbeanmeldung. In Köln beginnt die Bearbeitung erst, wenn der Gebührenvorschuss bezahlt ist.
  5. Prüfung abwarten. Die Behörde beteiligt andere Ämter und holt Stellungnahmen ein. Hamburg und Köln sagen beide: Wie lange das dauert, hängt vor allem davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind.
  6. Bescheid lesen. Die Erlaubnis kann befristet sein und Auflagen enthalten, etwa zur Außengastronomie oder zur Musik. Diese Auflagen gelten ab dem ersten Tag.
  7. Gewerbe anmelden und öffnen. In den Erlaubnis-Ländern gilt: erst Bescheid und Gewerbeanmeldung, dann der erste Ausschank.

Wer ein Restaurant von Grund auf plant, findet die übrigen Schritte – Standort, Finanzierung, Ausstattung – im Leitfaden Restaurant eröffnen; für ein Café ohne Alkohol ist Café eröffnen der passendere Startpunkt.

Was die Gaststättenkonzession kostet und wie lange es dauert

Eine bundesweite Gebühr gibt es nicht. Jede Stadt rechnet nach ihrer eigenen Gebührenordnung ab, meist nach Größe des Gastraums, Lage und Aufwand. Die Zahlen der Städte selbst, Stand Oktober 2026:

StadtGebühr GaststättenerlaubnisBearbeitungszeit
Berlin100–1.500 € unbefristet, 50–500 € befristetca. 3–5 Wochen
München100–6.000 €, je nach Raumgröße und Lagekeine Angabe; bei Übernahme erst vorläufig, endgültig nach 3 Monaten
Hamburg580–680 €1–3 Monate
Bremen459 €ca. 2 Monate
Kölndie voraussichtliche Gebühr komplett als Vorschuss bei Antragstellung; Höhe nicht veröffentlichtca. 4–8 Wochen
Frankfurt am Mainkeine Erlaubnis: In Hessen wird der Alkoholausschank angezeigt; eine Gebühr dafür veröffentlicht die Stadt nichtAnzeige mind. 6 Wochen vorher

Ein Rechenbeispiel mit diesen Zahlen: Du übernimmst in Hamburg eine Kneipe. Die Erlaubnis kostet 580 bis 680 Euro, Führungszeugnis und Registerauszug zusammen 26 Euro – du landest bei rund 610 bis 710 Euro an Gebühren. In München kann derselbe Antrag je nach Gastraum und Lage ein Vielfaches kosten, in Berlin auch deutlich weniger.

Plane die Zeit großzügiger als das Geld. Nimmt man die Angaben der Städte zusammen, liegen zwischen Antrag und Bescheid drei Wochen bis drei Monate, und die Nachweise davor kommen noch dazu. Wenn die Räume eine Nutzungsänderung brauchen, läuft deren Verfahren vorher.

Übernahme, Stellvertretung und Feste

Betrieb übernehmen: die vorläufige Erlaubnis

Eine Konzession kann man nicht kaufen, mieten oder mitübernehmen – sie hängt an der Person. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, braucht eine eigene. Damit der Laden in der Zwischenzeit nicht schließen muss, gibt es die vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG: jederzeit widerruflich und „nicht für eine längere Zeit als drei Monate“, verlängerbar aus wichtigem Grund. München erteilt sie nur, wenn der Betrieb unverändert weiterläuft; wer umbaut, geht den normalen Weg. Hamburg und Berlin führen sie als eigene Leistung (Hamburg, Berlin).

Jemand anderes führt den Betrieb: die Stellvertretungserlaubnis

Wenn nicht du selbst, sondern eine Betriebsleiterin den Laden führt, braucht sie in den Ländern mit Bundesrecht eine Stellvertretungserlaubnis nach § 9 GastG. Sie wird auf deinen Antrag für eine bestimmte Person erteilt, kann befristet werden, und die Stellvertreterin legt dieselben Nachweise zur Zuverlässigkeit vor wie du. Scheidet sie aus, meldest du das unverzüglich. In Hessen wird die Bestellung einer Stellvertretung mit denselben Unterlagen angezeigt wie der Betrieb selbst.

Stadtfest, Weihnachtsmarkt, Vereinsfeier: die Gestattung

Für einen besonderen Anlass gibt es die Gestattung nach § 12 GastG: vorübergehend, auf Widerruf, unter erleichterten Voraussetzungen. In Baden-Württemberg wird ein vorübergehender Betrieb seit 2026 zwei Wochen vorher bei der Gemeinde angezeigt – und ein regelmäßiger Wochenmarkt gilt dort ausdrücklich nicht als besonderer Anlass. Vereine müssen den vorübergehenden Betrieb in Baden-Württemberg nur anzeigen, wenn sie Alkohol ausschenken.

Nach dem Start: Sperrzeit und Ausschankregeln

Die Sperrzeit legt jedes Land per Verordnung fest, oft ergänzt durch die Gemeinde. In Bayern gilt landesweit 5 bis 6 Uhr (§ 7 BayGastV); die Gemeinde kann sie für einzelne Betriebe verlängern oder aufheben. Frag bei deinem Ordnungsamt nach der Regel für deine Adresse, bevor du Öffnungszeiten druckst. Zwei Regeln des GastG kennt jeder Kontrolleur: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf, auf den Liter gerechnet, nicht teurer sein als das billigste alkoholische (§ 6), und an erkennbar Betrunkene wird kein Alkohol ausgeschenkt (§ 20).

Österreich und die Schweiz

In Österreich heißt das Gastgewerbe umgangssprachlich auch „Konzession“, rechtlich ist es eine Gewerbeberechtigung: Das Gastgewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe nach der Gewerbeordnung 1994, die Berechtigung entsteht mit der Gewerbeanmeldung samt Befähigungsnachweis, und § 111 GewO nennt die Betriebe, die ohne diesen Nachweis auskommen. In der Schweiz regelt jeder Kanton das Gastgewerbe selbst: Manche verlangen einen Fähigkeitsausweis, das bekannte Wirtepatent, andere haben es abgeschafft und verlangen nur eine Betriebsbewilligung (etwa der Kanton Schwyz). Diese Seite deckt beides nicht ab.

Wo Platevio hilft und wo nicht

Klar gesagt: Mit deiner Konzession hat Platevio nichts zu tun.

  • Platevio beantragt und meldet nichts. Kein Antrag, keine Anzeige, keine Gewerbeanmeldung, kein Kontakt mit Ordnungsamt, Gewerbeamt oder Landratsamt. Es hält keine Erlaubnis und beweist keine – der Nachweis ist dein Bescheid.
  • Es kennt deine Betriebsart nicht. Nichts hindert dich daran, einen Schnaps auf die Karte zu setzen, obwohl dein Betrieb nur als alkoholfreies Café angemeldet ist. Was du ausschenken darfst, bleibt deine Verantwortung.
  • Keine Sperrzeit, keine Alterskontrolle. Eine Bestellung lässt sich auch nach der Sperrzeit eingeben, und das Alter der Gäste prüft die Person am Tresen, nicht die Software.
  • Keine Preisprüfung nach § 6 GastG. Ob dein günstigstes alkoholfreies Getränk billiger ist als das günstigste alkoholische, rechnest du selbst nach.
  • Kein Offline-Modus, keine Kartenzahlung. Bestellungen brauchen Internet, um in die Küche zu kommen, und die Karte nimmt dein eigenes Kartenterminal an; Platevio hält nur fest, wie bezahlt wurde.

Was Platevio tut, ist der Service, sobald der Bescheid da ist: ein Kassensystem für die Gastronomie, das im Browser auf den Handys, Tablets und Laptops läuft, die du schon hast. Speisekarte mit Kategorien und Extras, Bestellung am Tisch oder am Tresen, eine offene Rechnung, zu der spätere Runden dazukommen, Teilen nach Positionen, bar oder Karte pro Teil erfasst, Rollen für Inhaber, Manager, Kellner und Köche. Die Bons drucken über WLAN, LAN, USB oder Bluetooth auf ESC/POS- und Star-Micronics-Druckern – mehr dazu beim Kassensystem mit Bondrucker. Wenn du eine Kneipe aufmachst, ist das Kassensystem für Bar und Kneipe die passende Seite. Kostenlos, keine Kreditkarte, kein Abo.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gaststättenkonzession?

Das legt jede Stadt fest. Laut den Städten selbst: Berlin 100 bis 1.500 Euro, München 100 bis 6.000 Euro, Hamburg 580 bis 680 Euro, Bremen 459 Euro (Stand Oktober 2026). Dazu kommen je 13 Euro für Führungszeugnis und Gewerbezentralregister-Auskunft. In den Ländern mit Anzeigeverfahren gibt es keine Erlaubnis, für die eine Erlaubnisgebühr anfiele.

Wie lange dauert es, eine Gaststättenerlaubnis zu bekommen?

Berlin nennt drei bis fünf Wochen, Köln vier bis acht, Hamburg ein bis drei Monate, Bremen zwei Monate. Wie schnell es geht, hängt vor allem davon ab, ob deine Unterlagen vollständig sind. In den Anzeige-Ländern zählt die Frist: vier Wochen, in Hessen und Baden-Württemberg sechs.

Brauche ich eine Konzession, wenn ich keinen Alkohol ausschenke?

Nach dem Bundesrecht nicht: Alkoholfreie Getränke und zubereitete Speisen sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen, die Gewerbeanmeldung genügt. In Baden-Württemberg muss seit 2026 aber jede Gaststätte angezeigt werden, auch ohne Alkohol.

Kann man eine Gaststättenkonzession übernehmen oder mieten?

Nein. Die Erlaubnis ist an die Person, die Betriebsart und die Räume gebunden. Bei einer Übernahme beantragst du eine eigene; die vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG überbrückt in der Regel bis zu drei Monate.

Was ist der Unterschied zwischen Schankerlaubnis und Gaststättenerlaubnis?

Keiner. Schankerlaubnis und Konzession sind die umgangssprachlichen Wörter für die Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG, die den Ausschank alkoholischer Getränke erlaubt.

Welche Bundesländer brauchen keine Gaststättenerlaubnis mehr?

Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen setzen auf ein Anzeigeverfahren. Bremen hat ein eigenes Gesetz, verlangt aber weiter eine Erlaubnis.

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