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Restaurant eröffnen: Kosten, Voraussetzungen, Checkliste

Restaurant eröffnen in Deutschland: Checkliste, Kosten in Euro, Gewerbe, Gaststättenerlaubnis, Lebensmittelüberwachung, Bauamt, Personal und Finanzierung.

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Ein Restaurant in Deutschland zu eröffnen heißt, vier Dinge in der richtigen Reihenfolge zu erledigen: ein Konzept mit belastbaren Zahlen, ein Lokal, das baurechtlich als Gaststätte genutzt werden darf, die Anmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt, Lebensmittelüberwachung und Berufsgenossenschaft, und eine Finanzierung, die auch die ersten schwachen Monate trägt. Wer erst mit dem unterschriebenen Pachtvertrag beim Bauamt erfährt, dass eine Nutzungsänderung nötig ist, zahlt Pacht für ein Lokal, das er noch nicht öffnen darf.

Eine offizielle Zahl, was eine Restauranteröffnung kostet, gibt es nicht. Die Gründerplattform von KfW und Bundeswirtschaftsministerium spricht für kleinere Vorhaben von „mehreren zehntausend Euro“; ein Restaurant mit Umbau und neuer Küche landet schnell im sechsstelligen Bereich. Weiter unten gehen wir die Posten einzeln durch.

Diese Anleitung ist allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln unterscheiden sich nach Bundesland und Gemeinde und ändern sich. Verbindlich sind Gewerbeamt, Ordnungsamt, Bauamt, Lebensmittelüberwachung und Finanzamt deiner Stadt; die Gründungsberatung deiner IHK ist ein guter erster Anlaufpunkt. Platevio, das Kassensystem, das wir entwickeln, meldet nichts an, stellt nichts aus und bescheinigt nichts.

Checkliste: Restaurant eröffnen auf einen Blick

Die Zeitangaben sind ein typischer Plan für ein Restaurant mit Bedienung in einem bestehenden Lokal, keine Vorschrift; eine amtliche Frist für den Gesamtablauf gibt es nicht. Ein Rohbau oder eine Nutzungsänderung verlängert jede Phase. Der feste Punkt ist das Baurecht: Die Stadt München zum Beispiel erteilt bei einer Neuerrichtung oder Änderung die Gaststättenerlaubnis erst, wenn die Baugenehmigung oder Nutzungsänderung schriftlich freigegeben ist, und vorher auch keine vorläufige.

12 bis 9 Monate vorher: Konzept und Geld

  • Konzept, Zielgruppe und Preisniveau in einem Absatz aufgeschrieben
  • Mitbewerber in den Wunschstraßen mittags und abends besucht
  • Businessplan mit Kapitalbedarf, Umsatzplanung und Break-even
  • Finanzierung geklärt: Eigenkapital, Partner, Hausbank, Förderkredit
  • Gründungsberatung bei IHK oder DEHOGA-Landesverband wahrgenommen

9 bis 6 Monate vorher: Lokal und Rechtsform

  • Beim Bauamt geklärt, ob das Lokal als Gaststätte genehmigt ist
  • Pachtvertrag nur mit Rücktrittsrecht, falls Genehmigungen ausbleiben
  • Rechtsform gewählt, Geschäftskonto eröffnet
  • Planer beauftragt; Gastraum, Küche, Abluft und Toiletten gezeichnet

6 bis 3 Monate vorher: Genehmigungen und Umbau

  • Bauantrag oder Nutzungsänderung eingereicht und genehmigt
  • Umbau erst nach der Genehmigung begonnen
  • Gaststättenerlaubnis beantragt, wo sie nötig ist
  • Küchentechnik bestellt

3 bis 1 Monat vorher: Speisekarte, Lieferanten, Team

  • Speisekarte getestet, kalkuliert und bepreist
  • Lieferantenkonten eröffnet
  • Versicherungen abgeschlossen, GEMA angemeldet
  • Personal ausgewählt, Lohnabrechnung eingerichtet
  • Kassensystem, Drucker und Internet getestet

Letzter Monat: Anmeldungen und Schulung

  • Gewerbe angemeldet, spätestens zum Betriebsbeginn
  • Betrieb bei der Lebensmittelüberwachung registriert
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER vorbereitet
  • Team eingewiesen, Sofortmeldungen erledigt

Eröffnungswoche

  • Probebetrieb gefahren, Fehler behoben
  • Wechselgeld, Kartenterminal und Tagesabschluss geprüft
  • Eröffnung, danach täglich Umsatz, Wareneinsatz und Fehler ansehen

Konzept, Standortanalyse und Businessplan

Das Konzept entscheidet über alles Weitere: Bedienung oder Theke, Bonhöhe, Küchengröße, Sitzplätze, Personal und ob du Alkohol ausschenkst. „Italienisches Restaurant“ ist kein Konzept. „Trattoria mit 45 Plätzen, nur abends, 38 Euro pro Gast mit Wein, Pasta aus eigener Herstellung“ ist eins.

Vom Konzept hängt auch der Papierkram ab. Ein Imbiss mit Speisen und alkoholfreien Getränken braucht nach dem Gaststättengesetz des Bundes keine Gaststättenerlaubnis, eine Kneipe mit Bier vom Fass schon. Wenn dein Plan eher ein Café ist, lies unseren Leitfaden Café eröffnen, denn Ausstattung und Zahlen sind dort anders.

Der Markt ist kein Selbstläufer. Laut Statistischem Bundesamt setzte die Gastronomie 2025 real 2,2 % weniger um als 2024, nominal 1,8 % mehr; die Preise stiegen also, während die Menge sank (vorläufige Werte). Die Frage ist daher nicht, ob Menschen essen gehen, sondern ob sie in deiner Straße zu dir kommen. Stell dich mittags und abends, an einem Werktag und an einem Samstag, vor die Lokale, die infrage kommen. Besuch jeden Mitbewerber im Umkreis von einem Kilometer und notier Preise, Stoßzeiten und was dort niemand anbietet.

Danach kommt der Businessplan: Kapitalbedarf nach Posten, Umsatzplanung aus Plätzen, Belegung, Bonhöhe und Öffnungstagen, der Break-even und die Reserve, die dich bis dahin trägt. Die Bank liest ihn genau, und für den Gründungszuschuss muss eine fachkundige Stelle wie die IHK die Tragfähigkeit bestätigen. Wer noch nie ein Restaurant geführt hat, sieht diese Lücke im Plan zuerst. Plane dann Geld für einen Küchenchef oder Betriebsleiter ein, der schon einmal eröffnet hat.

Was kostet es, ein Restaurant zu eröffnen, und wie finanzierst du es?

Warum es keine seriöse Pauschalzahl gibt

Die Ratgeber auf der ersten Google-Seite nennen Spannen von 50.000 Euro bis zu einer Million, ohne Quelle. Eine amtliche Erhebung der Gründungskosten für Restaurants gibt es nicht. Der Preis hängt vor allem am Lokal: Ein ehemaliges Restaurant mit funktionierender Abluft, Fettabscheider und Toiletten kostet einen Bruchteil dessen, was ein umgebauter Laden kostet. Rechne deshalb mit Angeboten, nicht mit Durchschnittswerten aus dem Netz.

Diese Posten gehören in den Kapitalbedarfsplan

PostenWas du wissen musst
KautionDie Obergrenze von drei Monatsmieten gilt nur für Wohnraum; bei Gewerbe ist sie Verhandlungssache
AblöseFür die Einrichtung des Vorpächters; Inventarliste und Zustand prüfen lassen
Planung und BauantragArchitekt oder Planer, Gebühren des Bauamts
UmbauAbluft, Lüftung, Elektrik, Sanitär, Fettabscheider, Brandschutz
KüchentechnikHerd, Kombidämpfer, Kühlung, Spülmaschine; gebrauchte Geräte sparen viel
GastraumMöbel, Licht, Geschirr, Besteck, Gläser
GebührenGewerbeanzeige in Berlin 15 Euro online, 26 Euro vor Ort; Gaststättenerlaubnis in München 100 bis 6.000 Euro je nach Raumgröße und Lage
Erstausstattung WareLebensmittel, Getränke, Reinigungsmittel
Personal vor der EröffnungEinarbeitung und Probebetrieb kosten Lohn
Laufende VerträgeVersicherungen, GEMA ab 69,10 Euro im Monat, Steuerberatung
Kasse und InternetGeräte, Drucker, Kartenterminal
ReserveAnlaufverluste und Unvorhergesehenes

Beispielrechnung: die Reserve

Wie viele Monate Rücklage ein neues Restaurant braucht, schreibt keine Stelle vor. Rechne es selbst aus. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen: Deine Fixkosten liegen bei 18.000 Euro im Monat, und dein Plan sagt, dass der Umsatz in den ersten vier Monaten nur die Hälfte davon deckt. Dann musst du 36.000 Euro Verlust finanzieren, bevor sich der Betrieb selbst trägt. Diese Summe gehört in den Kapitalbedarf, nicht in die Hoffnung.

Finanzierung

Die meisten Gründungen kombinieren Eigenkapital, manchmal Partner, und einen Kredit über die Hausbank. Die wichtigsten öffentlichen Bausteine, Stand Oktober 2026:

ProgrammRahmenWas du wissen musst
KfW ERP-Gründerkredit StartGeld (067)bis 200.000 Euro, davon bis 80.000 Euro BetriebsmittelAntrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens; die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach bis zu 9 Monate je 300 EuroErmessensleistung; mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld; Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle bestätigt
Förderbanken der Länderje nach LandEigene Gründungs- und Investitionsprogramme, teils speziell für Gaststätten

Frag außerdem den Verpächter, ob er sich am Umbau beteiligt oder die ersten Monate pachtfrei stellt.

Unternehmen anmelden: Rechtsform, Gewerbe, Finanzamt

Rechtsform wählen. Als Einzelunternehmer haftest du mit deinem Privatvermögen, bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) haftet grundsätzlich nur die Gesellschaft. Gründest du zu zweit, ohne etwas anderes zu vereinbaren, entsteht eine GbR. Die Wahl hat steuerliche Folgen; besprich sie mit einer Steuerberaterin, bevor du unterschreibst.

Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung ist gleichzeitig mit dem Beginn fällig, nicht danach. In Berlin kostet sie online 15 Euro, vor Ort 26 Euro für ein Einzelgewerbe; andere Städte haben eigene Gebühren. Das Amt leitet die Anzeige unter anderem an Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft weiter.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Seit 2021 geht er elektronisch über ELSTER ans Finanzamt, innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit und ohne dass das Amt dich auffordert. Für Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften gibt es eigene Fassungen. Die Steuernummer kommt danach per Post.

Umsatzsteuer verstehen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %; Getränke bleiben bei 19 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Kasse und Buchhaltung müssen Speisen und Getränke deshalb getrennt erfassen, und deine Kalkulation muss beide Sätze tragen.

Berufsgenossenschaft. Als Unternehmer meldest du den Betrieb binnen einer Woche nach Eröffnung beim zuständigen Unfallversicherungsträger an, in der Gastronomie die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe). Eine Gewerbeanzeige in derselben Woche erfüllt diese Pflicht.

Versicherungen und Konto. Üblich sind Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung; welche du brauchst, klärst du mit einem Makler. Eröffne ein Geschäftskonto und lass jeden Euro des Betriebs von Anfang an darüber laufen.

Genehmigungen: was du brauchst, um ein Restaurant zu eröffnen

Eine bundesweit einheitliche Liste gibt es nicht. Das Gaststättenrecht ist Ländersache, das Baurecht auch, und die Gemeinden setzen Gebühren und Sperrzeiten. Das Muster ist aber überall ähnlich.

Gaststättenerlaubnis oder Anzeige

Nach dem Gaststättengesetz des Bundes braucht eine Erlaubnis, wer ein Gaststättengewerbe betreibt. Ohne Erlaubnis bleibt, wer nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen abgibt. Mehrere Bundesländer haben eigene Gaststättengesetze, die das anders regeln, teils mit einer bloßen Anzeige statt einer Erlaubnis. Wo eine Erlaubnis nötig ist, gilt sie für dich, die Räume und die Betriebsart; ein neuer Betreiber oder neue Räume brauchen eine neue. Was das in deinem Land bedeutet, welche Unterlagen du einreichst und wie lange es dauert, steht in unserem Beitrag zur Gaststättenkonzession.

Für dich persönlich gibt es zwei Nachweise: die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten, und in vielen Ländern die IHK-Unterrichtung für die Erlaubnis.

Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der zuständigen Behörde registriert sein. Das verlangt Art. 6 der EU-Hygieneverordnung 852/2004, und zwar unabhängig davon, ob du eine Gaststättenerlaubnis brauchst. Zuständig ist in der Regel das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt deines Kreises oder deiner Stadt. Melde dich dort vor der Eröffnung, und melde später jede wesentliche Änderung und die Schließung. Dieselbe Verordnung verlangt ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen, und genau danach fragt die Kontrolle.

Bauamt, Nutzungsänderung und Brandschutz

Eine Gaststätte ist baurechtlich eine eigene Nutzung. Aus einem Laden oder Büro wird erst mit einer genehmigten Nutzungsänderung ein Restaurant, und ein Umbau braucht oft eine Baugenehmigung. Nach der Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, sind Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden Sonderbauten. Für sie können zusätzliche Anforderungen gelten, oft ein Brandschutzkonzept. Räume für mehr als 200 Besucher fallen unter die Versammlungsstättenverordnung des Landes, mit eigenen Regeln für Rettungswege und Betrieb.

Rechne damit, dass im Verfahren auch Abluft, Stellplätze und der Lärm für die Nachbarn eine Rolle spielen. Frag beim Bauamt nach, bevor du unterschreibst, nicht danach.

Musik, Terrasse und Werbung

  • GEMA. Musik im Restaurant ist lizenzpflichtig. Die GEMA bietet drei Gastronomie-Pakete: S ab 69,10 Euro im Monat für Musik und Radio, M ab 124,00 Euro mit TV auf großen Bildschirmen, L ab 184,68 Euro auch mit Videostreaming. Der Preis richtet sich nach der Raumgröße in 100-m²-Stufen. Veranstaltungen wie Livemusik oder ein DJ-Abend werden extra angemeldet. Mitglieder eines Verbands mit GEMA-Gesamtvertrag bekommen bis zu 20 % Nachlass.
  • Außengastronomie. Tische auf dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt.
  • Werbeanlagen. Schild und Leuchtreklame an der Fassade können genehmigungspflichtig sein; frag beim Bauamt.

Standort, Pachtvertrag und Umbau

Das Lokal

Ein ehemaliges Restaurant ist der günstigste Start, weil Abluft, Fettabscheider und Toiletten oft schon da sind. Prüf trotzdem vor der Unterschrift, ob die Genehmigung als Gaststätte zu deiner Betriebsart und deiner Platzzahl passt, ob Strom, Gas und Abwasser eine Profiküche tragen, ob die Abluft die Nachbarn stört und ob zur Essenszeit genug Menschen vorbeikommen.

Der Pachtvertrag

Unterschreib nur mit einer Klausel, die dich aus dem Vertrag lässt, wenn Nutzungsänderung oder Gaststättenerlaubnis nicht kommen. Die Gründerplattform weist darauf hin, dass du die Erlaubnis erst mit einem Pacht- oder Mietvertrag beantragen kannst; genau deshalb brauchst du dieses Rücktrittsrecht. Verhandle eine pachtfreie Zeit während des Umbaus, den Nutzungszweck „Speisegaststätte“ im Vertrag, eine Laufzeit mit Verlängerungsoption und die Frage, wer Abluft, Fettabscheider und Instandhaltung bezahlt. Pachtest du von einer Brauerei, steht oft eine Getränkebezugspflicht im Vertrag, die deinen Einkauf festlegt. Rechne sie in deine Getränkekalkulation ein.

Umbau in der richtigen Reihenfolge

  1. Planen: Gastraum und Küche zeichnen, Geräte passend zur Speisekarte auswählen.
  2. Einreichen: Bauantrag oder Nutzungsänderung beim Bauamt, wo nötig mit Brandschutzkonzept.
  3. Bauen: erst nach der Genehmigung.
  4. Installieren: Küchentechnik aufstellen, Abluft und Löschanlage prüfen lassen.
  5. Abschließen: Abnahmen durch Bauamt und Brandschutz, dann die Gaststättenerlaubnis, wo sie nötig ist.

Speisekarte und Lieferanten

Starte mit einer kürzeren Karte, als du später führen willst. Kalkulier jedes Gericht, bevor ein Preis auf die Karte kommt; wie das geht, zeigt unser Beitrag zum Wareneinsatz. Welche Gerichte du später hervorhebst und welche du streichst, entscheidest du mit Menu Engineering.

Üblich ist ein Großhändler oder Cash-and-Carry für das Grundsortiment, dazu Spezialisten für Obst und Gemüse, Fleisch, Brot und Getränke. Lass dir Liefertage, Bestellschluss, Mindestmengen und Zahlungsziele schriftlich geben. Ein neuer Betrieb zahlt oft zuerst bar oder per Lastschrift, bis er ein Zahlungsziel bekommt.

Personal einstellen

Ein Restaurant mit Bedienung braucht meist einen Küchenchef, Köche, eine Spülkraft, eine Restaurantleitung, Servicekräfte und, wenn du Alkohol ausschenkst, jemanden hinter der Theke. Stell die Leitungen zuerst ein. Schule alle vor dem Probebetrieb auf Speisekarte, Service, Hygiene und das Kassensystem.

Pflichten als Arbeitgeber, Stand Oktober 2026

  • Mindestlohn. 13,90 Euro brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026, 14,60 Euro ab dem 1. Januar 2027. Plane die Erhöhung schon jetzt in deine Personalkosten ein.
  • Minijob. Die Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Sie steigt mit dem Mindestlohn.
  • Sofortmeldung. Im Gaststättengewerbe meldest du jede neue Beschäftigung spätestens mit Arbeitsbeginn an die Rentenversicherung, zusätzlich zur normalen Anmeldung.
  • Ausweis. Wer im Gaststättengewerbe arbeitet, muss einen Ausweis bei sich tragen und ihn dem Zoll auf Verlangen zeigen. Sag das deinem Team am ersten Tag.
  • Unfallversicherung. Deine Beschäftigten sind über die BGN versichert; die Beiträge zahlst du als Arbeitgeber.

Probelauf, Eröffnung und die ersten Monate

Vor und während des Probebetriebs

Das Marketing beginnt Monate vor der Eröffnung. Sobald der Pachtvertrag steht, leg dein Unternehmensprofil bei Google und deine Social-Media-Konten an, zeig den Umbau und stell dich bei Büros und Geschäften in der Nachbarschaft vor. Ein Probebetrieb, oft „Soft Opening“ genannt, ist eine Generalprobe mit nachsichtigen Gästen: Freunde, Familie, Nachbarn, vielleicht zu reduzierten Preisen. Schreib nach jedem Service auf, was schiefging, und behebe es vor dem nächsten.

Die ersten Monate

Vergleich jede Woche den Umsatz mit dem Plan und prüf Wareneinsatz, Personalkosten und die verbleibende Reserve. Streich Gerichte, die niemand bestellt, und plane das Personal nach den Gästen, die tatsächlich kommen, nicht nach denen, die du dir erhofft hast.

Was die Zahlen über das Überleben sagen

Der Satz, neun von zehn Restaurants scheitern im ersten Jahr, stimmt für Deutschland nicht. Das Statistische Bundesamt hat ausgewertet, wie viele neu gegründete Gastronomie-Unternehmen noch aktiv sind: Von den Gründungen des Vorjahres waren 2023 noch 80,2 % am Markt, von den Gründungen fünf Jahre zuvor nur 36,0 %. Die Gastronomie gehört damit zu den Branchen mit eher niedrigen Überlebensraten. Das erste Jahr überstehen also die meisten; die eigentliche Prüfung sind die Jahre danach. Nicht jedes Unternehmen, das aus der Statistik fällt, ist pleite gegangen; auch wer verkauft oder aufgibt, zählt mit.

Wo Platevio hilft, und wo nicht

Platevio ist ein kostenloses Kassensystem für die Gastronomie, das im Browser läuft, auf den Handys, Tablets und Laptops, die dein Betrieb schon hat. Es übernimmt dort, wo die Checkliste endet: Bestellungen, Küche, Tische und Rechnung.

  • Keine Hardware von Platevio. Dein Kartenterminal, deine Kassenlade und dein Drucker bleiben.
  • Eine Speisekarte mit Extras, und jedes Extra kann seinen eigenen Preis haben.
  • Bestellungen am Tisch oder ohne Tisch, mit Extras und Notizen, die in der Küche ankommen.
  • Ein Küchenmonitor, gedruckte Bons oder beides. Rechnungen und Küchenbons drucken über WLAN, Ethernet, USB oder Bluetooth auf ESC/POS- und Star-Micronics-Drucker.
  • Ein Tischplan deines Gastraums, auf dem jeder Tisch zeigt, ob er besetzt ist, auf die Küche wartet, zahlen möchte oder abgerechnet ist.
  • Rechnung teilen, und jeder Teil wird als bar oder Karte festgehalten.
  • Rollen für Inhaber, Manager, Kellner und Köche.
  • Live auf allen Geräten, ohne neu zu laden.
  • Kostenlos, keine Kreditkarte, kein Abo.

Was Platevio nicht kann und wofür du anderswo Geld einplanen musst:

  • Keine Kartenzahlung. Platevio hält fest, wie bezahlt wurde; die Karte nimmt dein eigenes Terminal.
  • Kein Offline-Modus. Bestellungen brauchen eine Internetverbindung, um die Küche zu erreichen.
  • Keine Warenwirtschaft und keine Wareneinsatzberechnung.
  • Keine Lohnabrechnung, keine Dienstpläne.
  • Keine Reservierungen.
  • Keine Online-Bestellung und keine QR-Speisekarte.
  • Keine steuerlichen Belege und keine Meldungen an irgendeine Behörde.

Wenn diese Grenzen zu dem Restaurant passen, das du eröffnest, sieh dir an, wie Platevio als Kassensystem für die Gastronomie arbeitet.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Restaurant zu eröffnen?

Eine amtliche Zahl gibt es nicht. Die Gründerplattform von KfW und Bundeswirtschaftsministerium nennt für kleinere Vorhaben mehrere zehntausend Euro; mit Umbau, neuer Küche und Reserve wird es schnell sechsstellig. Den größten Unterschied macht das Lokal: Ein ehemaliges Restaurant ist viel günstiger als ein umgebauter Laden. Rechne mit Angeboten und plane die Anlaufverluste als eigenen Posten ein.

Was braucht man, um ein Restaurant zu eröffnen?

Ein Lokal, das baurechtlich als Gaststätte genutzt werden darf, eine Gewerbeanzeige, die Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, die Anmeldung bei der BGN, eine GEMA-Lizenz, wenn Musik läuft, und je nach Bundesland und Ausschank eine Gaststättenerlaubnis. Dazu kommen die persönlichen Nachweise und ein Finanzierungsplan.

Kann man ohne Ausbildung ein eigenes Restaurant eröffnen?

Ja. Für ein Restaurant ist keine Berufsausbildung vorgeschrieben, anders als in manchen Handwerken. Wo eine Gaststättenerlaubnis nötig ist, prüft die Behörde deine Zuverlässigkeit, nicht deinen Abschluss. Bank und Agentur für Arbeit wollen aber sehen, dass du die Branche kennst. Arbeite vorher in einem gut laufenden Betrieb oder hol dir einen Partner, der schon eröffnet hat.

Wie lange dauert es, ein Restaurant zu eröffnen?

Auch dafür gibt es keine amtliche Zahl. In einem bestehenden Restaurant ohne Umbau kann es wenige Monate dauern; steht eine Nutzungsänderung an, bestimmt das Bauamt das Tempo. Plane eher ein Jahr vom Konzept bis zur Eröffnung.

Kann ich ein Restaurant ohne Eigenkapital eröffnen?

Ganz ohne wird es schwer. Banken wollen in der Regel einen eigenen Anteil sehen, auch beim KfW-StartGeld, bei dem die KfW 80 % des Risikos übernimmt. Wege mit weniger Kapital sind die Übernahme eines bestehenden Restaurants, ein kleineres Konzept wie ein Imbiss, ein Verpächter, der sich am Umbau beteiligt, oder der Gründungszuschuss, wenn du Arbeitslosengeld beziehst.

Brauche ich zur Eröffnung ein Kassensystem?

Du brauchst einen verlässlichen Weg, Bestellungen in die Küche zu bringen, jede Rechnung richtig zu summieren und den Tagesumsatz für deine Buchhaltung festzuhalten. Ein Kassensystem ist der übliche Weg. Richte es vor dem Probebetrieb ein, damit dein Team auf dem System übt, mit dem es später arbeitet.

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